Der Beitrag widmet sich grundlegenden arbeitsrechtlichen Aspekten von letztlich mehr "Freizeit" im AV, zB durch Zeitausgleiche, Normalarbeitszeit-Verkürzungen, Gewährung freier Tage, oder aktuell auch die NSchG-Entlastungswoche.Im Zentrum stehen Wesen und Rechtscharakter von "Zeitausgleichen" bzw "Zeitguthaben", hängen doch davon die weiteren Dispositionsmöglichkeiten und Rechtsfolgen ab. Bedeutung gewinnen zusätzliche bezahlte Freizeiten - in welcher Form immer - auch als Alternative zu höherem Entgelt. Im Wesentlichen zeigt sich, dass vor allem Abgeltungszeitausgleiche synallagmatisch einzuordnen sind und dies grds auch sonstige Freizeit-gegen-Geld-Ansätze in Auslegungsfragen beeinflusst.