Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidungen C-430/10 und C-434/10 des EuGH vom 17.11.2011 hingewiesen, welche sich mit der Frage befassen, in welchen Fällen das Recht eines Unionbürgers auf Freizügigkeit eingeschränkt werden darf.
EuGH 17.11.2011, C-434/10; EuGH 17.11.2011, C-430/10

