Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung thematisiert die Säumnis einer GKK, einen Einspruch binnen 6 Monaten an die nächste Instanz weiterzuleiten.
Rechtsgrundlagen: § 412 ASVG; § 73 AVG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung thematisiert die Säumnis einer GKK, einen Einspruch binnen 6 Monaten an die nächste Instanz weiterzuleiten.
Rechtsgrundlagen: § 412 ASVG; § 73 AVG
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