vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verjährung einer Vertragsstrafe

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/55Zak 2025, 34 Heft 2 v. 3.2.2025

ABGB: § 914, § 1336, § 1489

Für eine Vertragsstrafe mit Schadenersatzcharakter gilt die dreijährige Verjährungsfrist nach § 1489 ABGB.

Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit der Vertragsstrafe zu laufen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte