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Prüfung einer Wertsicherungserhöhung bei unterbliebener Anfechtung der Mietzinsvereinbarung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/21Zak 2025, 18 Heft 1 v. 20.1.2025

MRG: § 16 Abs 9

Dass eine Mietzinserhöhung aufgrund der Wertsicherungsvereinbarung wegen Überschreitung des höchstzulässigen Mietzinses unwirksam ist, kann gem § 16 Abs 9 MRG innerhalb der Präklusivfrist von drei Jahren geltend gemacht werden. Diese Frist läuft ab dem Zinstermin, zu dem das Erhöhungsbegehren wirksam wurde.

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