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Behandlungsvertrag als Vertrag zugunsten Dritter

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/18Zak 2025, 17 Heft 1 v. 20.1.2025

ABGB: § 881

ÄrzteG: § 54

Der ärztliche Behandlungsvertrag kann als Vertrag zugunsten Dritter von einer anderen Person als dem Patienten mit dem Arzt geschlossen werden, und zwar nicht nur zugunsten eines minderjährigen, sondern auch zugunsten eines volljährigen Patienten.

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