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Ärztliche Aufklärungspflicht eines Radiologen

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/269Zak 2024, 156 Heft 8 v. 20.5.2024

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

Im Fall der Arbeitsteilung zwischen mehreren Ärzten (hier: Überweisung an einen Facharzt für Radiologie) erfolgt die ärztliche Aufklärung stufenweise und fachbezogen. Die Aufklärungspflicht jedes beteiligten Arztes beschränkt sich auf den eigenen medizinischen Arbeitsbereich.

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