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Schraubfundamente als unwesentliche Veränderung des Mietobjekts

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/266Zak 2024, 155 Heft 8 v. 20.5.2024

MRG: § 9

Für den MRG-Vollanwendungsbereich enthält § 9 MRG eine abschließende Regelung von Veränderungen des Mietgegenstandes durch den Mieter.

Über Veränderungen iSd § 9 MRG ist gem § 37 Abs 1 Z 6 MRG im Außerstreitverfahren zu entscheiden. Diese Verweisungsnorm erfasst auch Entfernungs- und Wiederherstellungsbegehren des Vermieters zu Änderungen, die der Mieter unberechtigt eigenmächtig vorgenommen hat. Im Verfahren kann der Mieter einwenden, dass es sich um eine duldungspflichtige oder nicht zustimmungsbedürftige Änderung handelt.

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