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Die "Verbandsklage auf Abhilfe" nach dem Ministerialentwurf zur Umsetzung der VerbandsklagenRL - ein (Kurz-)Überblick

ThemaDr. Matthias Dangl, LL.M.Zak 2024/250Zak 2024, 147 Heft 8 v. 20.5.2024

Mit rund eineinhalb Jahren Verspätung11Die Umsetzung hätte bis zum 25. 12. 2022 erfolgen müssen (Art 24 Abs 1 VerbandsklagenRL). wurde am 2. 5. 2024 der Ministerialentwurf (im Folgenden: ME)22333/ME 27. GP . zur Umsetzung der VerbandsklagenRL33RL (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 11. 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG , ABl L 2020/409, 1. veröffentlicht. Sein Kernstück ist die Einführung einer "Verbandsklage auf Abhilfe", die künftig neben die Sammelklage österreichischer Prägung treten wird. Der vorliegende Beitrag stellt die wesentlichen Eckpunkte der neuen Klage in gebotener Kürze vor und unterzieht sie einer ersten Einschätzung.44Der Beitrag spiegelt ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider.

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