Mit rund eineinhalb Jahren Verspätung1 wurde am 2. 5. 2024 der Ministerialentwurf (im Folgenden: ME)2 zur Umsetzung der VerbandsklagenRL3 veröffentlicht. Sein Kernstück ist die Einführung einer "Verbandsklage auf Abhilfe", die künftig neben die Sammelklage österreichischer Prägung treten wird. Der vorliegende Beitrag stellt die wesentlichen Eckpunkte der neuen Klage in gebotener Kürze vor und unterzieht sie einer ersten Einschätzung.4