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Haftung des Verkehrsunternehmens wegen Versagen des Einklemmschutzes bei einer Türe

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/234Zak 2024, 137 Heft 7 v. 29.4.2024

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1298

Ein funktionierender Einklemmschutz bei den Türen des öffentlichen Verkehrsmittels (hier: U-Bahn) ist von den ver-

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