ABGB: § 1295 Abs 1, § 1298
Ein funktionierender Einklemmschutz bei den Türen des öffentlichen Verkehrsmittels (hier: U-Bahn) ist von den ver-
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ABGB: § 1295 Abs 1, § 1298
Ein funktionierender Einklemmschutz bei den Türen des öffentlichen Verkehrsmittels (hier: U-Bahn) ist von den ver-
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