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Vertragsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant unterliegt Auftrags-, nicht Werkvertragsrecht

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/226Zak 2024, 135 Heft 7 v. 29.4.2024

ABGB: § 904, § 922, § 1002, § 1167

RAO: § 16 Abs 1

Der Vertrag zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist idR ein Bevollmächtigungsvertrag, der dem Auftragsrecht unterliegt und auf den werkvertragliche Regelungen nicht (auch nicht hilfsweise) anzuwenden sind. Nur in Ausnahmefällen (etwa bei der Vertragserrichtung oder dem Verfassen eines Rechtsgutachtens) kann das Vertragsverhältnis (auch) als Werkvertrag qualifiziert werden.

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