Stand: BGBl I 2024/37
Mit der Novellierung des GGG, die im BGBl I 2024/37 kundgemacht und am 19. 4. 2024 in Kraft getreten ist, wurde eine temporäre Befreiung von den Eintragungsgebühren bei Wohnimmobilien eingeführt, um deren Anschaffung zu erleichtern.