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Gesetzliche Neuregelung der Haftung für Bäume - das Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024

ThemaDr. Johannes Stabentheiner/Mag. Marie Christin WieserZak 2024/218Zak 2024, 124 Heft 7 v. 29.4.2024

Am 1. 5. 2024 tritt die "neue Baumhaftung" - also das HaftRÄG 202411Bundesgesetz, mit dem zur Lösung haftungsrechtlicher Fragen bei Bäumen das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024 - HaftRÄG 2024) BGBl I 2024/33. - in Kraft. Der Beitrag zeichnet kurz die rechtspolitische Diskussion nach, die zu dieser Neuregelung geführt hat, stellt sodann den neuen § 1319b ABGB umfassend vor und fügt schließlich eine reflektierende Nachbetrachtung zu einigen Aspekten an.

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