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Keine Einstellung der Exekution wegen fehlender Bestimmtheit des Titels

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/206Zak 2024, 119 Heft 6 v. 15.4.2024

EO: § 7 Abs 1, § 39 Abs 1 Z 10

Dass der Exekutionstitel mangels ausreichender Bestimmtheit nicht exequierbar ist, bildet keinen Grund für die Einstellung der rechtskräftig bewilligten Exekution. Die fehlende Bestimmtheit des Titels muss im Exekutionsverfahren mit Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung geltend gemacht werden.

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