ABGB: § 1311
StVO: § 9 Abs 1, § 16 Abs 2
Ein Motorradfahrer überholte auf einer Vorrangstraße einen rechts blinkenden Lkw, obwohl ein Überholverbot bestand und er beim Überholvorgang eine Sperrfläche überfuhr. Aufgrund dieser gravierenden Verkehrswidrigkeit kann er sich gegenüber einem Pkw-Lenker, der aus einer Seitenstraße vor dem abbiegenden Lkw in die Vorrangstraße einbiegen wollte, nicht auf seinen Vorrang berufen.