WEG: § 16 Abs 2
ABGB: § 914
Die damals alleinige Liegenschaftseigentümerin und Wohnungseigentumsorganisatorin erteilte einer späteren Mit- und Wohnungseigentümerin im Kaufvertrag die Zustimmung zum Ausbau einer Dachfläche. Im Kaufvertrag, den die Wohnungseigentumsorganisatorin mit dem anderen späteren Mit- und Wohnungseigentümer abschloss, wurde auf dieses Ausbaurecht hingewiesen. Im Wohnungseigentumsvertrag ist das Ausbaurecht hingegen nicht erwähnt;