Aus Anlass des 1. April will der folgende Beitrag sich mit ausgewählten Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem bisher vernachlässigten Rechtsgebiet, nämlich mit der Stellung des Gartenzwergs im österreichischen Recht befassen. Dabei handelt es sich um eine Erweiterung und Aktualisierung eines Beitrags aus dem Jahr 2006.