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Keine Anfechtung eines Übergabeauftrags wegen falscher Rechtsmittelbelehrung

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/168Zak 2024, 99 Heft 5 v. 25.3.2024

ZPO: § 575 Abs 2

Die fehlende oder falsche Rechtsmittelbelehrung hat keine Folgen für die Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung und ihre Anfechtbarkeit bzw Unanfechtbarkeit.

Ein Rekurs gegen einen Übergabeauftrag ist auch dann gem § 575 Abs 2 ZPO unzulässig, wenn damit dessen Behebung wegen falscher Rechtsmittelbelehrung (über die Möglichkeit eines Rekurses) begehrt wird (Zurückweisung des Revisionsrekurses).

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