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Keine Verweigerung von Aktenkopien wegen fehlender personeller Ressourcen

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/167Zak 2024, 99 Heft 5 v. 25.3.2024

ZPO: § 219

Das Recht auf (kostenpflichtige) Aktenkopien ist in § 219 ZPO einheitlich mit dem Recht auf Akteneinsicht geregelt und unterliegt daher denselben Voraussetzungen bzw Ausnahmen.

Abgesehen von sondergesetzlichen Regelungen sind die Ausnahmen vom Akteneinsichts- bzw Aktenkopierecht der Parteien in § 219 Abs 1 ZPO taxativ aufgezählt.

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