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Verjährung von Ersatzansprüchen für laufend eintretende Schäden in drei Jahren trotz Feststellungsurteils

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/166Zak 2024, 99 Heft 5 v. 25.3.2024

ABGB: § 1478, § 1480

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