ABGB: § 879 Abs 3, § 914
KSchG: § 6 Abs 1 Z 11, § 6 Abs 3, § 28
Das im Mietvertrag vereinbarte Verbot der Verwendung des Mietobjekts zu anderen Zwecken als Wohnzwecken schließt die Verwendung als Homeoffice oder als Postanschrift für ein im Außendienst ausgeübtes Unternehmen nicht aus.