ABGB: § 877, § 932 Abs 4, § 1000
Wenn der Käufer das wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhafte Kfz verwendet hat, hat der Verkäufer nach der Wandlung des Kaufvertrags grundsätzlich Anspruch auf ein Benützungsentgelt. Dessen Höhe ist nach gefestigter Rsp nach der linearen Berechnungsmethode zu ermitteln.