ABGB: § 745, § 830
Eine Erbteilungsklage ist eine Teilungsklage nach § 830 ABGB.
Im Teilungsverfahren trifft den Beklagten die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Teilungshindernisses und dessen vorübergehenden Charakter. Die dafür sprechenden Umstände müssen konkret dargelegt werden. Allgemeine Behauptungen genügen nicht.