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Vorausvermächtnis des Wohnrechts kein zwingendes Hindernis für die Zivilteilung der Liegenschaft

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/151Zak 2024, 94 Heft 5 v. 25.3.2024

ABGB: § 745, § 830

Eine Erbteilungsklage ist eine Teilungsklage nach § 830 ABGB.

Im Teilungsverfahren trifft den Beklagten die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Teilungshindernisses und dessen vorübergehenden Charakter. Die dafür sprechenden Umstände müssen konkret dargelegt werden. Allgemeine Behauptungen genügen nicht.

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