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Fischer-Czermak, Neuerungen im Abstammungsrecht, EF-Z 2024/20, 51.

LiteraturübersichtFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/132Zak 2024, 80 Heft 4 v. 4.3.2024

Mit dem Abstammungsrechts-Anpassungsgesetz 2023 (AbAG 2023), das am 1. 1. 2024 in Kraft getreten ist, wurde das Abstammungsrecht in Reaktion auf das VfGH-Erk G 230/2021 = Zak 2022/455, 243 umgestaltet (siehe Zak 2024/9, 11). Die Autorin kritisiert, dass das AbAG 2023 insb mit der abstammungsrechtlichen Anerkennung der nicht-medizinisch unterstützten Fortpflanzung tiefgreifende Änderungen vorgenommen hat, die aufgrund des kurzfristigen Zustandekommens über einen Initiativantrag keiner Begutachtung unterzogen worden sind und in einigen Bereichen zu Rechtsunsicherheit führen. Zur Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses hätten geringfügige Anpassungen ausgereicht.

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