ABGB: § 877, § 932 Abs 4
Im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nach Wandlung des Kfz-Kaufvertrags aufgrund des Abgasskandals steht dem Verkäufer als Gegenforderung der Zug
Seite 75
ABGB: § 877, § 932 Abs 4
Im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nach Wandlung des Kfz-Kaufvertrags aufgrund des Abgasskandals steht dem Verkäufer als Gegenforderung der Zug
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