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Abmahnung von Besitzstörungen als Eingriff in den anwaltlichen Vertretungsvorbehalt

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/117Zak 2024, 74 Heft 4 v. 4.3.2024

RAO: § 8 Abs 2

ABGB: § 339

Der anwaltliche Vertretungsvorbehalt umfasst nicht nur die Vertretung vor Behörden und Gerichten, sondern auch die Vertretung in Rechtsangelegenheiten gegenüber Dritten im Rahmen einer vor- oder nachprozessualen Korrespondenz.

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