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Liebenberger, Diesel-Abgasskandal: Rückabwicklung nach Ausübung des zedierten Wandlungsrechts bei Finanzierungsleasing, ZVR 2023/36, 111.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/104Zak 2024, 60 Heft 3 v. 19.2.2024

Nach 3 Ob 146/22z = Zak 2023/595, 338 kann der Leasingnehmer eines vom Abgasskandal betroffenen Kfz nach Abtretung des gewährleistungsrechtlichen Wandlungsrechts und des aus einer Wandlung resultierenden Kondiktionsanspruchs diese Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen, ist dann aber auch für die Gegenforderung des Verkäufers auf Zahlung eines Benützungsentgelts für die Nutzung des Fahrzeugs bis zur Rückgabe passiv legitimiert. Der Autor geht ausführlich auf diese Entscheidung ein und kritisiert daran insb den letztgenannten Aspekt. Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Verkäufers auf ein Benützungsentgelt richte sich nach dem Gesetz gegen den Leasinggeber, der auch den Nutzen durch die Leasingraten hatte. Eine Haftung des Leasingnehmers könne sich nur aus einer Schuldübernahme ergeben, für die der Sachverhalt keine Anhaltspunkte biete. Weiters befasst sich der Autor mit den Folgen der Wandlung auf den Leasingvertrag. Abweichend von der Rsp (1 Ob 122/99v) geht er davon aus, dass der Leasingvertrag nicht automatisch mangels Geschäftsgrundlage wegfällt, sondern fortbesteht und vom Leasingnehmer grundsätzlich auch nicht durch außerordentliche Kündigung beendet werden kann.

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