vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zulässigkeit des Rechtswegs für Schadenersatzklage gegen Rauchfangkehrer

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/99Zak 2024, 58 Heft 3 v. 19.2.2024

AHG: § 1 Abs 2, § 9 Abs 5

Typische Aufgaben nach den feuerpolizeilichen Landesgesetzen, bei denen der Rauchfangkehrer als Organ hoheitlich handelt, sind die Feuerbeschau, die regelmäßigen Überprüfungen, die Verhängung von "Heizverboten" sowie die Verständigung der Behörde bei unmittelbar drohender Gefahr.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte