WEG: § 16 Abs 2
ABGB: § 523
Die wiederholte Kurzzeitvermietung eines als Wohnung gewidmeten Wohnungseigentumsobjekts für touristische Zwecke stellt eine genehmigungspflichtige Widmungsänderung dar. Gegen eine eigenmächtige Widmungsände-
WEG: § 16 Abs 2
ABGB: § 523
Die wiederholte Kurzzeitvermietung eines als Wohnung gewidmeten Wohnungseigentumsobjekts für touristische Zwecke stellt eine genehmigungspflichtige Widmungsänderung dar. Gegen eine eigenmächtige Widmungsände-