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Umstellung des Kündigungstermins im Kündigungsverfahren zulässig

RechtsprechungWohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/55Zak 2024, 35 Heft 2 v. 5.2.2024

ZPO: § 563 Abs 2

MRG: § 30 Abs 2 Z 12

Wenn die unter Berücksichtigung von Kündigungsfrist und -termin rechtzeitig bei Gericht angebrachte Kündigung dem Gegner verspätet zugestellt wird und dieser die Verspätung einwendet, hat das Gericht bei Berechtigung der Kündigung den Kündigungstermin im Urteil auf den nächstmöglichen Termin umzustellen. Eine neuerliche Kündigungserklärung unter Angabe des umgestellten Kündigungstermins ist nicht erforderlich.

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