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Verbücherung der Eigentumsübertragung aufgrund einer Änderungsvereinbarung zum Scheidungsfolgenvergleich

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/47Zak 2024, 32 Heft 2 v. 5.2.2024

GBG: § 26 Abs 2

EheG: § 85

Gem § 26 Abs 2 GBG muss die als Eintragungsgrundlage für den Erwerb eines dinglichen Rechts dienende Urkunde einen gültigen Rechtsgrund enthalten. Es genügt, dass sich aus den in der Urkunde dargelegten Sachverhaltsmerkmalen unzweifelhaft ein geeigneter Rechtsgrund ableiten lässt.

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