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Rechtsanwaltsanwärter - Vorabentscheidungsersuchen zu den Eintragungsvoraussetzungen

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/42Zak 2024, 23 Heft 2 v. 5.2.2024

Gem § 30 Abs 1 iVm § 2 Abs 2 RAO setzt die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter voraus, dass die Kernausbildungszeit bei einem Rechtsanwalt im Inland verbracht wird. In der Rs 19 Ob 3/23i hat der OGH den EuGH um Vorabentscheidung ersucht, ob es mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art 45 AEUV vereinbar ist, einer Person, die bei einer Rechtsanwaltskanzlei im EU-Ausland beschäftigt ist, die Eintragung in die Liste zu verweigern, obwohl ihre Tätigkeit dort unter der Aufsicht eines in Österreich zugelassenen Rechtsanwalts im Bereich des österreichischen Rechts erfolgt.

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