vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dienstgeberhaftungsprivileg bei der Bauherrenmithilfe

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/31Zak 2024, 19 Heft 1 v. 15.1.2024

ASVG: § 176 Abs 1 Z 6, § 333

Ein Unfall bei einer betrieblichen Tätigkeit, wie sie sonst ein nach § 4 ASVG Versicherter ausübt, ist durch § 176 Abs 1 Z 6 ASVG einem Arbeitsunfall gleichgestellt. Auch bei einem gleichgestellten Unfall gilt das Dienstgeberhaftungsprivileg.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte