MRG: § 3 Abs 2 Z 2
Die Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 Abs 2 Z 2 Fall 2 MRG setzt eine erhebliche Gesundheitsgefährdung voraus. Ob die Erheblichkeitsschwelle überschritten ist, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu prüfen.
MRG: § 3 Abs 2 Z 2
Die Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 Abs 2 Z 2 Fall 2 MRG setzt eine erhebliche Gesundheitsgefährdung voraus. Ob die Erheblichkeitsschwelle überschritten ist, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu prüfen.