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Sorgfaltsmaßstab für Hausverwalter umfasst Lektüre von Fachinformationen

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/3Zak 2024, 4 Heft 1 v. 15.1.2024

Nach Ansicht des OLG Wien (33 R 72/23k) umfasste der allgemeine Sorgfaltsmaßstab für Hausverwalter iSd § 1299 ABGB im Jahr 2007 die zeitnahe Lektüre der - mittlerweile eingestellten - "Entscheidungssammlung Wohnrecht (EWr)". Als maßgeblich sah das OLG Wien insb an, dass es sich um eine von der Berufsvereinigung (Verband der Immobilientreuhänder) speziell für die Angehörigen der Berufsgruppe angebotene Informationsquelle handelt. Ob und welche anderen Informationsgebote genutzt werden müssen, blieb offen. In dem Prozess wurde ein Hausverwalter zu einer Schadenersatzleistung an den Hauseigentümer verpflichtet, weil er eine in der EWr veröffentlichte OGH-Entscheidung nicht berücksichtigt hatte und deshalb beim Abschluss von zwei Mietverträgen fälschlicherweise von einer Mietzinsgrenze ausgegangen war.

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