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Einbeziehung der Invaliditätsentschädigung in die Unterhaltsbemessungsgrundlage

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/584Zak 2024, 333 Heft 17 v. 21.10.2024

ABGB: § 231

Eine Invaliditätsentschädigung, die der Unterhaltspflichtige aus seiner privaten Unfallversicherung bezogen hat, fällt zur Gänze in die Unterhaltsbemessungsgrundlage (hier: aufgeteilt auf einen längeren Zeitraum). Die Invaliditätsentschädigung hat nicht den Zweck, einen Mehraufwand abzudecken, sondern dient dem Pauschalausgleich des typischen Einnahmenausfalls aufgrund des Unfalls.

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