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Ersatzhypothek bei Zwangsversteigerung nur eines Anteils an der verpfändeten Miteigentumsliegenschaft

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/568Zak 2024, 319 Heft 16 v. 30.9.2024

EO: § 222

Im Fall der Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils an einer durch das Pfandrecht einheitlich belasteten Liegenschaft sind die Regelungen in § 222 EO zur Simultanhypothek (Ersatzanspruch und Ersatzhypothek für nachrangige Pfandgläubiger bei unverhältnismäßiger Befriedigung) analog anwendbar.

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