EO: § 222
Im Fall der Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils an einer durch das Pfandrecht einheitlich belasteten Liegenschaft sind die Regelungen in § 222 EO zur Simultanhypothek (Ersatzanspruch und Ersatzhypothek für nachrangige Pfandgläubiger bei unverhältnismäßiger Befriedigung) analog anwendbar.