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Haftung des Mitbetreibers der Glücksspiel-Plattform für Spielverluste

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/566Zak 2024, 318 Heft 16 v. 30.9.2024

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1301

GSpG: § 2 Abs 4

Wer die Website, über die von einem Dritten nicht konzessionierte Online-Glücksspiele veranstaltet werden, mitbetreibt, haftet dem Spieler als Beitragstäter deliktisch für den Schaden durch Spielverluste.

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