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Schadenersatz für irreparable optische Beeinträchtigungen eines Bodenbelags

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/564Zak 2024, 318 Heft 16 v. 30.9.2024

ABGB: § 1293, § 1295 Abs 1

Optische Beeinträchtigungen eines Bodenbelags (hier: eines Terrassenbodens durch unsachgemäße Reinigungs- und Pflegearbeiten) können einen ersatzfähigen Schaden darstellen. Wenn die Schadensbehebung eine Neuherstellung erfordert, richtet sich der Geldersatz nach den Wiederherstellungskosten unter Berücksichtigung eines Abschlags für die bisherige Lebensdauer ("Zeitwert").

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