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Rückforderungsanspruch für irrtümlich geleistete Abfertigung verjährt nach drei Jahren

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/561Zak 2024, 317 Heft 16 v. 30.9.2024

ABGB: § 1431, § 1486 Z 5

AngG: § 23

Der Abfertigungsanspruch des Dienstnehmers verjährt als Entgeltanspruch aus dem Dienstverhältnis gem § 1486 Z 5 ABGB in drei Jahren.

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