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Abgasskandal - Beweislast des Klägers bei einem Thermofenster

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/533Zak 2024, 296 Heft 15 v. 16.9.2024

ABGB: § 1295 Abs 1

In einem Schadenersatzprozess wegen des Abgasskandals (hier: gegen den Motorenhersteller) muss der Kläger die Existenz einer Abschalteinrichtung iSd Art 3 Z 10 Typgenehmigungs-VO 715/2007 beweisen. Die Beweislast für die ausnahmsweise Zulässigkeit nach Art 5 Abs 2 Typgenehmigungs-VO liegt beim Beklagten.

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