WEG: § 43 Abs 3
GBG: 61
Die Klage, mit der ein Miteigentümer gestützt auf eine Vereinbarung verpflichtet werden soll, einen Wohnungseigentumsvertrag zu unterfertigen, kann nicht analog § 43 Abs 3 WEG im Grundbuch angemerkt werden.
WEG: § 43 Abs 3
GBG: 61
Die Klage, mit der ein Miteigentümer gestützt auf eine Vereinbarung verpflichtet werden soll, einen Wohnungseigentumsvertrag zu unterfertigen, kann nicht analog § 43 Abs 3 WEG im Grundbuch angemerkt werden.