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Keine Anmerkung der Klage auf Unterfertigung des Wohnungseigentumsvertrags im Grundbuch

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/527Zak 2024, 295 Heft 15 v. 16.9.2024

WEG: § 43 Abs 3

GBG: 61

Die Klage, mit der ein Miteigentümer gestützt auf eine Vereinbarung verpflichtet werden soll, einen Wohnungseigentumsvertrag zu unterfertigen, kann nicht analog § 43 Abs 3 WEG im Grundbuch angemerkt werden.

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