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Keine schlüssige Zusicherung der Verkehrs- und Betriebssicherheit beim Privatverkauf eines Gebrauchtwagens

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/525Zak 2024, 294 Heft 15 v. 16.9.2024

ABGB: § 863, § 922, § 929

Auch bei einem Gebrauchtwagen ist die Verkehrs- und Betriebssicherheit eine gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft, für die der Verkäufer gewährleistungsrechtlich einzustehen hat.

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