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Anspannung des Unterhaltspflichtigen wegen Aufgabe der Berufstätigkeit für Maturaschule

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/517Zak 2024, 292 Heft 15 v. 16.9.2024

ABGB: § 231

Nach Ansicht der Vorinstanz ist der geldunterhaltspflichtige Elternteil auf das bisher erzielte Einkommen anzuspannen, weil er seinen gut dotierten Job aufgegeben hat, um an einer Abendschule die HTL-Matura nachzuholen. Diese Beurteilung ist vertretbar (Zurückweisung des Revisionsrekurses).

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