ABGB: § 879
KSchG: § 6 Abs 3
In einem Verbandsprozess hat der OGH folgende Klauseln in den AGB des Betreibers eines unternehmensübergreifenden Kundenbindungsprogramms, bei dem Verbraucher durch Einkäufe Bonuspunkte erhalten und in der Folge für Rabatte und andere Vergünstigungen einlösen können (Bonus Club), als unwirksam qualifiziert: