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Erwachsenenvertretung - kein Ablehnungsrecht eines in die Kammerliste eingetragenen Rechtsanwalts oder Notars

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/478Zak 2024, 270 Heft 14 v. 2.9.2024

ABGB: § 273, § 275

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