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Verkehrssicherungspflicht in einem Laufgeschäft mit Förderband

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/454Zak 2024, 257 Heft 13 v. 12.8.2024

ABGB: § 1295 Abs 1

Der Betreiber eines Laufgeschäfts in einem Freizeitpark, in dem Besucher über Wackelböden, rollende Tonnen, Förderbänder und Ähnliches gehen, muss aufgrund seiner vertraglichen Verkehrssicherungspflichten dafür sorgen, dass auf einen Sturz in angemessener Zeit reagiert wird.

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