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Keine Abwehr des Preisminderungsbegehrens durch Einrede eines gemeinsamen Irrtums

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/451Zak 2024, 255 Heft 13 v. 12.8.2024

ABGB: § 871 Abs 1, § 932 Abs 4

KSchG: § 9

Der Übergeber kann das Preisminderungsbegehren des Übernehmers im Gewährleistungsprozess nicht durch die Einrede der Vertragsaufhebung wegen eines gemeinsamen Irrtums über den Mangel abwehren. Zumindest gilt dies bei einem Verbrauchergeschäft.

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