ABGB: § 871 Abs 1, § 932 Abs 4
KSchG: § 9
Der Übergeber kann das Preisminderungsbegehren des Übernehmers im Gewährleistungsprozess nicht durch die Einrede der Vertragsaufhebung wegen eines gemeinsamen Irrtums über den Mangel abwehren. Zumindest gilt dies bei einem Verbrauchergeschäft.