vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Akteneinsicht von Pflichtteilsberechtigten im Erwachsenenschutzverfahren

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/449Zak 2024, 254 Heft 13 v. 12.8.2024

AußStrG: § 141 Abs 1

Das Recht auf Akteneinsicht im Erwachsenenschutzverfahren nach dem Tod des Betroffenen kann gem § 141 Abs 1 AußStrG nur Erben und erbantrittserklärten Personen zustehen. Ein Pflichtteilsberechtigter hat auch bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses kein Recht auf Akteneinsicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte